Der Besuch in einer Justizvollzugsanstalt kann für den Gefangenen eine willkommene Abwechslung, Trost und eine Brücke zum Alltag sein. Das gilt vor allem für Gefangene die über einen längeren Zeitraum in Haft bleiben müssen. Nutzen Sie hier die Möglichkeit, sich vor dem Besuch über die Besuchszeiten zu informieren.
Besuch ist zweimal pro Monat für jeweils eine Stunde von bis zu 2 Personen +1 Kind unter 6 Jahren möglich.
1. Besuchszeiten für Strafgefangene |
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Montag: | 10:30 Uhr bis 19:00 Uhr |
Mittwoch und Donnerstag: | 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
An jedem zweiten Samstag (ungerade Kalenderwoche) von 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr. An Sonn- und Feiertagen finden keine Besuche statt.
Beantragung erfolgt durch den Gefangenen über die Besuchskoordination.
2. Besuchszeiten für Untersuchungsgefangene |
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Montag: | 10:30 Uhr bis 15:00 Uhr |
Dienstag: | 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
Mittwoch und Donnerstag: | 07:50 Uhr bis 13:00 Uhr |
Freitag: | 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr |
An Feiertagen finden keine Besuche statt.
Beantragung erfolgt durch den Gefangenen über die Besuchskoordination.
Bei Beschränkungen nach § 119 StPO muss eine Besuchsgenehmigung bei der Ermittlungsbehörde durch die Besucher eingeholt werden.
Diese ist am Besuchstag mitzubringen.
3. Besuchszeiten für Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen und Bedienstete anderer Behörden |
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Montag: | 10:30 Uhr bis 19:00 Uhr |
Dienstag bis Donnerstag: | 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
Freitag: | 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr |
An Feiertagen finden keine Besuche statt.
Rechtsanwaltsbesuche und Besuche von Bediensteten anderer Behörden können telefonisch über die Besuchskoordination, nach Legitimation, arbeitstäglich in der Zeit von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr unter Tel. 0234 9558-476 vereinbart werden.
In dringenden Fällen (z.B. Haftprüfungstermin, vorgezogene Hauptverhandlung) wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adressen: