Wenn Sie jemanden in der Justizvollzugsanstalt Bochum besuchen wollen, sind aktuell folgende Rahmenbedingungen/Einschränkungen zwingend zu beachten:

  • Besuchende sind verpflichtet, sich mit einem gültigen Ausweis oder Pass auszuweisen. Führerscheine, Krankenkassenkarten und so weiter werden nicht akzeptiert.
  • Die maximale Besucherzahl beträgt 3 Personen (hiervon höchstens 2 Erwachsene).
  • Ein Automateneinkauf steht den privaten Besuchern (Familienangehörigen oder gleichzustellenden Personen) zur Verfügung. Zur Nutzung können Sie bis zu 21,00 € in Münzgeld mit einbringen. Maximal 42,-€ pro Monat.
  • Anwälte, Dolmetscher*innen, Polizeibeamte und Gutachter*innen können 10,-€ zur Selbstverpflegung mit einbringen.
  • Personen, die erkennbar unter Rauschmitteleinfluss stehen, wird der Zutritt verweigert.

 

Video
00:00 / 00:00
Video: Kontakt zu Gefangenen