Nach dem Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen ist das Ziel des Vollzuges, "Gefangene zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen"(§1 StVollzG NRW). Ebenso dient der Vollzug "auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten".

Zum Erreichen des Vollzugsziels bietet der Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen differenzierte Behandlungsmaßnahmen, z.B.:

Spezielle, therapeutisch ausgerichtete Vollzugsformen mit unterschiedlichen behandlerischen Schwerpunkten (Sozialtherapie, Abteilung für Lebensältere, Wohngruppen für Gefangene mit besonderen Problemstellungen),

Therapeutische Behandlungs- und Trainingsangebote für Gewalt- und Sexualstraftäter im Normalvollzug,

Differenzierte berufliche oder schulische Aus- und Weiterbildungsangebote sowie arbeitstherapeutische Maßnahmen,

Beschäftigungsmöglichkeiten in den Arbeitsbetrieben der Vollzugsanstalten,

Kultur- und Freizeitangebote,

vielfältige Sportmöglichkeiten,

intensive Beratung und Betreuung Suchtmittelabhängiger mit dem Ziel der Therapievorbereitung und frühzeitiger Vermittlung in externe Therapieeinrichtungen,

Hilfe bei der Schuldenregulierung.