Die Eigenbetriebe sind durch die Landesjustizverwaltung eingerichtete und unterhaltene Betriebe. In diesen werden die Gefangenen, wie auch in anderen Betriebszweigen, unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen zu einer sinnvollen und wirtschaftlich ergiebigen Arbeit eingesetzt. Es werden Aufträge für die eigene Anstalt, anderen Behörden und für Dritte ausgeführt. Viele haben vielleicht schon Formulare oder Aktendeckel Marke Justizvollzugsanstalt Bochum in der Hand gehalten. Nach der Art ihrer Fertigungsweise und Produktpalette gleichen die Eigenbetriebe einem Handwerksbetrieb. Um einen solchen Betrieb leiten zu können, ist eine qualifizierte Ausbildung notwendig. Voraussetzung ist eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung. Hinzu kommt die zweijährige Ausbildung zum Justizvollzugsbediensteten.