Um die gesetzlichen Aufgaben und Ziele zu erfüllen, stehen den Vollzugsanstalten unterschiedliche Vollzugsbedienste zur Verfügung.

Deren Einsatz ist für den Strafvollzug im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) geregelt:

"Für jede Anstalt ist entsprechend ihrer Aufgabe die erforderliche Anzahl von Bediensteten der verschiedenen Berufsgruppen, namentlich des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Verwalt-ungsdienstes und des Werkdienstes, sowie von Seelsorgern, Ärzten, Pädagogen, Psychologen und Sozialarbeitern vorzusehen." (§ 155 Satz 2 Strafvollzugsgesetz).

Für den Jugendstrafvollzug ist der Einsatz im Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (JStVollzG NRW) geregelt:

"Die Aufgaben der Anstalten werden von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten wahrgenommen. Aus besonderen Gründen können sie auch anderen Bediensteten der Anstalten sowie nebenamtlichen oder vertraglich verpflichteten Personen übertragen werden." (§ 56 Satz 1 Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen)."Für jede Anstalt ist entsprechend ihrer Aufgabe die erforderliche Anzahl von Bediensteten der verschiedenen Berufsgruppen vorzusehen." (§ 56 Satz 2 Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen).

Daraus ergeben sich folgende Dienstbereiche für alle Vollzugsanstalten in Nordrhein Westfalen:

 

Allgemeiner Vollzugsdienst

Der sogenannte AVD- allgemeine Vollzugsdienst – ist in der Regel die größte Berufsgruppe in den Justizvollzugsanstalten. Die Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes sind im Schichtdienst tätig und kümmern sich rund um die Uhr um die Gefangenen. Sie sind zum Beispiel zuständig für:
  • Beaufsichtigung, Versorgung und Betreuung der Gefangenen.
  • Unterstützung der Fachdienste wie zum Beispiel Psychologen, Ärzte, Pädagogen, Seelsorger bei der Behandlung der Gefangenen.
  • Umsetzung eines vorgegebenen und ordnungsgemäßen Tagesablaufes. Durch die Art und Weise der Umsetzung übt der Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes einen starken Einfluss auf die Gefangenen aus und bestimmt maßgeblich die Atmosphäre und das Klima in den Justizvollzugsanstalten.
  • Betrieb und Bedienung der wirtschaftlichen und technischen Einrichtungen in den Justizvollzugsanstalten wie zum Beispiel Bekleidungskammer, Anstaltsküche, Fahrdienst, technische Sicherheitszentrale, Pforte, Waffenkammer.

Diese Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und insbesondere Verständnis für die Entwicklung, Situation und das Verhalten inhaftierter Personen.

 

Werkdienst

Die Beamtinnen und Beamten des Werkdienstes leiten als ausgebildete Handwerks- oder Industriemeister die Betriebe der Arbeitsverwaltung einer Justizvollzugsanstalt. Die Angehörigen dieser Laufbahn haben zum Beispiel folgende Aufgaben:
  • Durchführung hoheitsrechtlicher Aufgaben gemäß § 2 Strafvollzugsgesetz. Sie tragen zum Erreichen des Vollzugzieles (Resozialisierung) und zum Schutz der Allgemeinheit bei.
  • Leitung der Betriebe nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen.
  • Anleitung der Gefangenen in den Betrieben.
  • Behandlung der Gefangenen im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit durch Förderung bzw. Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit.
  • Leitung von arbeitstherapeutischen Betrieben, in denen eine besondere Klientel an regelmäßige Arbeit herangeführt wird.
  • Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen nach kundenorientierten Vorgaben in Bezug auf Qualität, Leistung und Produkt.
  • Durchführung einer arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung.
  • Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten.
  • Stellung der erforderlichen Konzessionsträger.

Diese Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und insbesondere Verständnis für die Entwicklung, Situation und das Verhalten inhaftierter Personen.

 

Fachdienste

Die Betreuung, Behandlung und Erziehung der Gefangenen erfordern unterschiedlich qualifizierte Berufsgruppen. Neben dem allgemeinen Vollzugsdienst werden für das Erreichen der Ziele des Vollzuges auch "Spezialisten" benötigt. Diese sind in den besonderen Fachdiensten zusammengefaßt. Fachdienste sind zum Beispiel der psychologische Dienst, der Sozialdienst, der pädagogische Dienst, die Seelsorger und der medizinische Dienst. Mitarbeiter dieser Fachbereiche versehen ihren Dienst täglich Hand in Hand gemeinsam mit allen Bediensteten der Einrichtung, im Sinne des Vollzugsziels, leisten Hilfestellungen bei Problemen, ermöglichen Kontakte, erweitern das Wissen, stärken das Seelenheil und fördern das Gesundheitsbewusstsein. Sie alle versuchen, mit dem Inhaftierten selbst einen Grundstein für ein straffreies Leben nach der Haft zu legen.

 

Verwaltungsdienst

Der Verwaltungsdienst in den Vollzugsanstalten ist für einen ökonomischen Betriebsablauf der Vollzugseinrichtung verantwortlich. Die Aufgaben des Verwaltungsdienstes sind breit gefächert. Neben der Verwaltung von Gefangenen und dem Personal ist er unter Anderem auch zuständig für die Haushaltsmittel, die Arbeitsbetriebe und die Sicherheit der Vollzugsanstalten.

Um all diese Aufgaben zu erfüllen, sind im Verwaltungsdienst der Vollzugsanstalten verschiedene Laufbahngruppen vertreten: der mittlere Verwaltungsdienst, der gehobene und der höhere Vollzugs- und Verwaltungsdienst.

Die Angehörigen des mittleren Dienstes sind zum Beispiel als Leiter der Vollzugsgeschäftsstelle oder der Zahlstelle im Einsatz. Vom gehobenen Dienst werden die Leitungsfunktionen in der Arbeitsverwaltung, der Haushaltsabteilung oder auch der Abteilung Sicherheit und Ordnung wahrgenommen. Er stellt auch den Verwaltungsleiter. Der höhere Dienst ist in Funktion der Anstaltsleitung vertreten.

Neben den Angehörigen der genannten Beamten-Laufbahnen arbeiten in der Verwaltung der Vollzuganstalten in der Regel auch mehrere Verwaltungsbeschäftigte in den verschiedenen Abteilungen.