Wenn Sie jemanden in der Justizvollzugsanstalt Bochum besuchen wollen, sind aktuell folgende Rahmenbedingungen/Einschränkungen zwingend zu beachten:
- ab dem 31.03.2025 ist es möglich, dass Sie selbst telefonisch, elektronisch und im Rahmen des Besuches vor Ort einen Termin vereinbaren
- Besuchende sind verpflichtet, sich mit einem gültigen Ausweis oder Pass auszuweisen. Führerscheine, Krankenkassenkarten und so weiter werden nicht akzeptiert.
- Die maximale Besucherzahl beträgt 3 Personen (hiervon höchstens 2 Erwachsene).
- Ein Automateneinkauf steht den privaten Besuchern (Familienangehörigen oder gleichzustellenden Personen) zur Verfügung. Zur Nutzung können Sie bis zu 21,00 € in Münzgeld mit einbringen. Maximal 42,-€ pro Monat.
- Anwälte, Dolmetscher*innen, Polizeibeamte und Gutachter*innen können 10,-€ zur Selbstverpflegung mit einbringen.
- Personen, die erkennbar unter Rauschmitteleinfluss stehen, wird der Zutritt verweigert.
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Richtlinien für Besucher Hinweise zum Besuch und zulässige Gegenstände
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Video: Kontakt zu Gefangenen