Der Besuch in einer Justizvollzugsanstalt kann für den Gefangenen eine willkommene Abwechslung, Trost und eine Brücke zum Alltag sein. Das gilt vor allem für Gefangene, die über einen längeren Zeitraum in Haft bleiben müssen. Nutzen Sie hier die Möglichkeit, sich über die Besuchszeiten zu informieren und Termine zu vereinbaren.
Besuch ist zweimal pro Monat für jeweils eine Stunde möglich, zusätzlich kann zweimal pro Monat Familienzusatzbesuch stattfinden.
Besuchszeiten ab März 2026:
Strafgefangene |
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Montag |
07:40 Uhr bis 16:10 Uhr |
| Mittwoch |
07:40 Uhr bis 15:15 Uhr |
| Freitag |
07:40 Uhr bis 13:15 Uhr |
| An jedem zweiten Samstag (ungerade Kalenderwoche) |
07:50 Uhr bis 13:20 Uhr |
| An Sonn- und Feiertagen |
Keine Besuche |
Untersuchungsgefangene |
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| Dienstag |
07:40 Uhr bis 15:15 Uhr |
| Donnerstag |
07:40 Uhr bis 15:15 Uhr |
| An Sonn- und Feiertagen |
Keine Besuche |
Terminvereinbarung
Sie können Besuchstermine auf drei Wegen vereinbaren:
- Telefonisch unter 0234 9558 299 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
- Per E-Mail an Besuchskoordination@jva-bochum.nrw.de
- Vor Ort nach einem Besuch
Bei Untersuchungsgefangenen, bei denen Beschränkungen nach § 119 StPO vorliegen, muss eine Besuchsgenehmigung bei der Ermittlungsbehörde durch die Besucher eingeholt werden. Diese ist am Besuchstag -im Original- mitzubringen und an der Pforte vorzuzeigen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Bedienstete anderer Behörden
ab März 2026 |
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| Montag bis Donnerstag | 07:40 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | 07:40 Uhr bis 13:00 Uhr |
Terminvereinbarung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Bedienstete anderer Behörden
Rechtsanwaltsbesuche und Besuche von Bediensteten anderer Behörden können telefonisch arbeitstäglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter Tel. Nr. 0234 9558 299 oder per E-Mail an rechtsanwalt@jva-bochum.nrw.de oder behörde@jva-bochum.nrw.de vereinbart werden. Eine Legitimation ist am Besuchstag an der Pforte vorzulegen.
