Der Besuch in einer Justizvollzugsanstalt kann für den Gefangenen eine willkommene Abwechslung, Trost und eine Brücke zum Alltag sein. Das gilt vor allem für Gefangene, die über einen längeren Zeitraum in Haft bleiben müssen. Nutzen Sie hier die Möglichkeit, sich über die Besuchszeiten zu informieren und Termine zu vereinbaren.

Besuch ist zweimal pro Monat für jeweils eine Stunde möglich, zusätzlich kann zweimal pro Monat Familienzusatzbesuch stattfinden.

Besuchszeiten

Strafgefangene

Montag 10:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag

07:30 Uhr bis 15:30 Uhr

An jedem zweiten Samstag (ungerade Kalenderwoche)

08:00 Uhr bis 13:30 Uhr

An Sonn- und Feiertagen

Keine Besuche

Untersuchungsgefangene

Montag

10:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag

07:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch und Donnerstag

07:50 Uhr bis 13:00 Uhr

Freitag

07:30 Uhr bis 13:30 Uhr

An Sonn- und Feiertagen Keine Besuche

Terminvereinbarung

Sie können Besuchstermine auf drei Wegen vereinbaren:

- Telefonisch unter 0234 9558 299 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

- Per E-Mail an Besuchskoordination@jva-bochum.nrw.de

- Vor Ort nach einem Besuch

Bei Untersuchungsgefangenen, bei denen Beschränkungen nach § 119 StPO vorliegen, muss eine Besuchsgenehmigung bei der Ermittlungsbehörde durch die Besucher eingeholt werden. Diese ist am Besuchstag mitzubringen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Bedienstete anderer Behörden

Besuchszeiten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Bedienstete anderer Behörden

Montag 10:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr
An Sonn- und Feiertagen Keine Besuche

Terminvereinbarung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Bedienstete anderer Behörden

Rechtsanwaltsbesuche und Besuche von Bediensteten anderer Behörden können telefonisch arbeitstäglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr unter Tel. Nr. 02349558476 oder per E-Mail an rechtsanwalt@jva-bochum.nrw.de oder behörde@jva-bochum.nrw.de vereinbart werden. Eine Legitimation ist am Besuchstag an der Pforte vorzulegen.