Der Privatwäschetausch der Gefangenen, die Zivilkleidung tragen dürfen, wird weiterhin durchgeführt.
Frische Wäsche kann zu Besuchsterminen mitgebracht und/oder mitgenommen werden.
Ohne Besuchstermin kann ein Wäscheabgabe- oder Wäscheabhol-Termin durch die Angehörigen mit der Besuchsabteilung vereinbart werden.
Die Gefangenen werden rechtzeitig gebeten, die Schmutzwäsche dazu herauszugeben.
Da Besuche in der Regel im Abstand von 14 Tagen stattfinden, wird darum gebeten, ausreichend Wechselwäsche für diesen Zeitraum bereitzustellen (z.B. 14 Unterhosen, 14 Paare Socken).
Gemäß Kammerordnung Nr. 10 sind Kleidung, Wäsche und Bettzeug regelmäßig und entsprechend den hygienischen Anforderungen sowie dem Verschmutzungsgrad zu wechseln.
