Hinweise zum Haftantritt
Wenn Sie sich zum Haftantritt stellen, ist es hilfreich, Folgendes mitzubringen (sofern vorhanden):
- Personalausweis
- Pass, Aufenthaltsbescheinigung oder aktuellster Brief vom Ausländeramt
- Krankenversicherungskarte
- Versicherungsnummernachweis (vormals Sozialversicherungsausweis)
- Bankkarte (für den Tag der Haftentlassung)
- Überweisungsträger der eigenen Hausbank (für EFS oder um ggf. noch Rechnungen vom eigenen Konto durch Briefpost an die eigene Bank überweisen zu können)
- Bescheid Jobcenter/Agentur für Arbeit/Sozialamt
- Rentenbescheid
- Mietvertrag
- Kontaktdaten (Telefonnummern und Anschriften) von engen Angehörigen, Vertrauenspersonen
- Kontaktdaten von Vermieter/in
- Kontaktdaten von Arbeitgeber/Schule/Ausbildungsstelle/Hochschule
- Kontaktdaten der rechtlichen Betreuung
- Kontaktdaten des Jugendamtes, falls von dort Hilfen gewährt werden
- letzte Rechnung des Stromanbieters / noch offene Rechnungen von weiteren Vertragspartnern
- Nachweis über ärztlich verschriebene Medikamente
Folgende Fragen sollten Sie möglichst vor Haftantritt klären:
- Gibt es eine Vertrauensperson, die sich um weitere Dinge draußen kümmern kann (z.B. mit Zweitschlüssel zur Wohnung, falls der Zutritt zur Wohnung vonnöten ist)?
- Haben Sie eine Vollmacht für eine Vertrauensperson eingerichtet, damit diese mit Behörden, Banken, Arbeitgeber, etc. kommunizieren kann?
- Wer versorgt Ihre Haustiere?
- Wer kümmert sich um Ihre hilfsbedürftigen Angehörigen?
- Wer leert Ihren Briefkasten?
- Sollte Ihr Auto sicher geparkt werden?
Bitte beachten:
Alle vorgenannten Unterlagen müssen Sie bitte in schriftlicher Form mitbringen. Sie haben in der Haft keinen Internetzugriff. Auf im Handy oder Smartphone gespeicherte Datensätze und Informationen haben Sie keinen Zugriff.
