Gesetze NRW

Gemäß dem Vollstreckungsplan ist die JVA Bochum nur für einen bestimmten Teil der Strafgefangenen in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Im Folgenden sind dies:

  • Männer - geschlossener Vollzug -
  • Untersuchungshaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft an Erwachsenen
  • Freiheitsstrafe (Erstvollzug) von 3 Monaten bis einschließlich 30 Monaten
  • Freiheitsstrafe (Regelvollzug) von 3 Monaten bis einschließlich 30 Monaten
  • Freiheitsstrafe von mehr als 30 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahren
  • Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten an Ausländern
  • Sozialtherapeutische Abteilung
  • Abteilung für Strafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung