Gemäß dem Vollstreckungsplan ist die JVA Bochum nur für einen bestimmten Teil der Strafgefangenen in Nordrhein-Westfalen zuständig.
Im Folgenden sind dies:
- Männer - geschlossener Vollzug -
- Untersuchungshaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft an Erwachsenen
- Freiheitsstrafe (Erstvollzug) von 3 Monaten bis einschließlich 30 Monaten
- Freiheitsstrafe (Regelvollzug) von 3 Monaten bis einschließlich 30 Monaten
- Freiheitsstrafe von mehr als 30 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahren
- Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten an Ausländern
- Sozialtherapeutische Abteilung
- Abteilung für Strafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung