Aufgaben des psychologischen Dienstes:

  • Psychologische Beratung von Inhaftierten (in einzelnen Fällen externe Psychotherapie bzw. Vermittlung von Psychotherapie)
  • Krisenintervention
  • Diagnostik zu Fragen der Suizidgefährdung
  • Diagnostik zu Verlegungen in den offenen Vollzug, zur Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen und zur vorzeitigen Entlassung
  • Planung vollzuglicher Behandlungsziele
  • Diagnostik im Rahmen der Personalauswahl 
  • Beratung des Anstaltsleiters