Aufgaben des psychologischen Dienstes:
- Psychologische Beratung von Inhaftierten (in einzelnen Fällen externe Psychotherapie bzw. Vermittlung von Psychotherapie)
- Krisenintervention
- Diagnostik zu Fragen der Suizidgefährdung
- Diagnostik zu Verlegungen in den offenen Vollzug, zur Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen und zur vorzeitigen Entlassung
- Planung vollzuglicher Behandlungsziele
- Diagnostik im Rahmen der Personalauswahl
- Beratung des Anstaltsleiters