Die JVA Bochum um 1910 JVA Bochum mit Dienstwohnungsbereich und Anstaltsleiter-Haus, ca. 1910

Auszüge aus dem Buch eines ehemaligen Bediensteten der JVA Bochum: „Vom Königlich Preußischen Centralgefängnis zur Justizvollzugsanstalt Bochum“

„Nach der Preußischen Strafrechtsreform (1871) war es erforderlich, neue Gefängnisse zu errichten. Durch den Preußischen Staat wurden Standorte für diese Gefängnisse gesucht. 1884, die Stadt Bochum hatte seinerzeit ca. 35.000 Einwohner, berichtet der Bürgermeister der Stadt Bochum in einem Vermerk vom 20. September 1884 an den Magistrat über ein Gespräch zwischen ihm und dem Oberstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht in Hamm - zuständig für den Strafvollzug.

Im Jahre 1892 begannen die Bauarbeiten, die 1906 mit der Errichtung eines Wasserturmes ein vorläufiges Ende fanden. Bereits am 01. Oktober 1897 wurde das "Königlich-Preußische-Centralgefängnis" in Betrieb genommen. Die Hafthäuser waren fertiggestellt.

Die Größe des gesamten Anstaltsgeländes mit Dienstwohnungsbereich betrug nach der Fertigstellung 6 Hektar 82 Ar und 91 qm oder insgesamt 68.291 Quadratmeter. Die Umwehrungsmauer hatte eine Höhe von ca. 4 m bei einer Stärke von 40 cm. Die Gesamtlänge war seinerzeit 663 m. Die Baukosten für das Königlich Preußische Centralgefängnis betrugen 1.850.000 RM.

Die Belegungsfähigkeit der Anstalt war bei der Eröffnung für 800 Gefangene ausgelegt. Das Centralgefängnis sollte Männer aus den Landgerichtsbezirken Bochum, Dortmund, Essen, Paderborn und Duisburg mit Strafen über 3 Monaten und aus dem Landgerichtsbezirk Münster mit Strafen über 1 Monat aufnehmen. Die Strafen der Männer aus dem LG-Bezirk Duisburg durften zwei Jahre nicht übersteigen.Die Krankenanstalt mit 14 Plätzen war für den gesamten Bereich des OLG Hamm eingerichtet.

In der Zeit um 1923, das Ruhrgebiet war durch französische Truppen besetzt, waren im Centralgefängnis bis zu 1.716 Gefangene untergebracht. Für die Gefangenen wurden aus Platzmangel auch die Arbeitsräume als Schlafsäle genutzt. Die Einzelzellen (Schlafzellen) mussten sich drei Gefangene teilen. Weil es an Matratzen und Bettzeug fehlte, wurden Säcke mit Kokosfasern ausgestopft. In den Schlafsälen war Stroh aufgeschüttet.

In den Jahren 1926 und 1927 wurde das Centralgefängnis vorübergehend auch als Zuchthaus genutzt. Zuchthausgefangene aus dem überfüllten Zuchthaus Münster und anderen Zuchthäusern mussten untergebracht werden.

Für die Gefangenen gab es in der Kriegszeit keine Luftschutzräume. Es bestand die Anweisung, dass sich jeder Gefangenen bei Luftangriffen vollständig bekleidet mit Essgeschirr und Zellenkarte in seinem Haftraum an der Tür aufzustellen hatte. Wahrscheinlich mit dem großen Angriff auf die Stadt Bochum am 04. November 1944 hat auch das Hafthaus II einen Bombentreffer erhalten. Ein Drittel des Hauses soll in Trümmern gelegen haben. Über die Zahl der getöteten und verletzten Gefangenen  ist bislang nicht s bekannt.

Nach dem Ende des Krieges am 09. Mai 1945 wurde das Centralgefängnis bis 1947 durch einen englischen Offizier geleitet, der die Verwaltung in deutsche Regie übergab.

Seit dieser Zeit erhielt die Anstalt den Namen "Strafgefängnis und Untersuchungshaftanstalt Bochum". Ab dem Jahre 1969 fand eine Änderung der Bezeichnung in "Justizvollzugsanstalt Bochum" statt.“