Der Übermittlungsweg per E-Mail kann lediglich dazu genutzt werden, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.
Bitte schicken Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse Ihre Schriftstücke per Post oder per Fax. Dies ist besonders wichtig, wenn durch die Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll.
Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
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